Erhältlich in Farben: (Rot)(Blau)(Weiß)(Rosse)
Oben in Variante Bitte Auswählen
Produktinformation:
Geh Frei für Babys und Kleinkinder mit 10 Rädern, Treppen Stopper an den Rädern für mehr Sicherheit. Weichgepolsterter Sitz mit extra hoher Rückenlehne für einen sicheren und bequemen Halt. Des Lauf Lerners auf die Größe des Kindes anzupassen um sicher zu stellen, dass die Füßchen richtig an den Boden gelangen. Sehr leichte Anwendung. Einsetzen und schon kann sich das Kind beschäftigen, egal ob an der Armatur oder beim -gehen".
Technische Daten:
- tolle Armatur mit unzähligen Spielmöglichkeiten Telefon u.s.w
- spielerisch laufen lernen, mit Spaß zum Erfolg
- Treppenstopper an den Rädern für mehr Sicherheit
Hinweise:
- vor Gebrauch Bedienungsanleitung durchlesen in Deutsch Englisch
-Ab 6 Monaten bis 12 kg erlaubt
-Außer von Hersteller bestätige Ersatzteile nicht benutzen (für Ersatzteile Können sie mich anschreiben)
-Farben das Spielzeug in der Armatur sind Bild ähnlich
Neu mit Etikett
Bei Fragen E-Mail oder Montag-Freitag 10.00Uhr-18.00Uhr anrufen ihre GOO-BYE Team
Lieferumfang: 1 X Gehwegen Geh Frei Lauflernwagen Lauflernhilfe Gehhilfe Laufwagen Neu nach ihre Farbe Auswahl.
Bei PayPal Bezahlung Bis 12.00 Uhr Geht die Ware noch am gleichen Tag zum Versand
Wir überprüfen die Ware vor Versand auf Funktion
Hinweise zur Entsorgung und Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten
Wichtige Hinweise
Spielzeug:
Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug Warnhinweis: "Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet .
Elektro- und Elektronikgeräten:
Dauer der Gewährleistung Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar festgelegt, dass die Gewährleistungspflicht in der Regel nach 24 Monaten verjährt. Sie gebrauchte Waren, kann diese Pflicht auf zwölf Monate verkürzt werden. Das muss im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden.
ACHTUNG Die Farbe des Artikels kann leicht vor der Farbe auf den Fotos abweichen, was durch viele Faktoren (z.B. Monitor- und Lichthelligkeit) verursacht wird.
Batteriegesetz
Das Batteriegesetz (BattG) gilt seit 01.12.2009 und hat die bis dahin geltende Batterieverordnung (BattV) abgelöst. Gem. § 9 Abs.1 Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat zudem den Kunden gem. § 18 Abs.1 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können und dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist. Zudem muss der Händler darauf hinweisen, welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gem. § 17 Abs.1 BattG hat und welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen „Hg, Cd, Pb“ nach § 17 Abs.3 BattG haben.
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